Rosmarin P.E. 4:1
P.E. = Pulverextrakt
L.E. = Flüssigextrakt
P. = Pulver
WS = Wasserlöslich
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Dokumente
wiss. Name:
Rosemarinus officinalis, syn. Salvia rosmarinus
Verkehrsbezeichnung:
Pulverextrakt aus Rosmarinblättern
Qualität:
für Lebensmittel, beschränkte Verwendung wird empfohlen
verarbeiteter Pflanzenteil:
Blatt
Carrier:
Maltodextrin
CAS No.:
80225-53-2
Herkunft:
China
Extraktionsmittel:
Ethanol & Wasser