Stress betrifft nicht nur Menschen, sondern auch Haustiere – etwa durch Lärm, Reizüberflutung oder traumatische Erfahrungen. Pflanzliche Wirkstoffe wie Baldrian, Passionsblume, Hopfen und Lavendel können beruhigend wirken und werden zunehmend in Ergänzungsfuttermitteln eingesetzt.
Stress allgemein
„Ich bin gestresst!“ – Diesen Satz haben wir alle schon oft gesagt oder gehört. Stress gehört mittlerweile zum Alltag vieler Menschen. Er entsteht in Situationen, die wir als bedrohlich oder überfordernd empfinden – etwa bei Zeitdruck, hoher Belastung oder akuter Gefahr.
Unser Körper reagiert darauf mit bestimmten Verhaltensweisen und physiologischen Veränderungen. Dadurch wird für andere sichtbar, dass wir unter Stress stehen. In diesem Sinne kann Stress auch eine soziale Signalwirkung haben – und in bestimmten Momenten sogar überlebenswichtig sein.
Problematisch wird es, wenn Stress nicht nur allgegenwärtig ist, sondern sich auch auf andere überträgt. In Gruppen kann das zu dynamischen und gefährlichen Situationen führen – etwa bei Massenpaniken oder kollektiver Überforderung.
Tiere und Stress
Stress betrifft allerdings nicht nur Menschen, sondern auch unsere Haustiere. Typischerweise zählt Silvester zu einem großen Beispiel für Stresspotentiell und Tierbesitzer bereiten sich jährlich darauf vor.
Aber das ist längst nicht die einzige Stressquelle. Gerade Hunde aus dem Ausland oder dem Tierheim zeigen häufig Unsicherheiten im Alltag. Lärm, fremde Menschen, Stadtverkehr oder Trennungssituationen können Stressreaktionen bei vielen Hunden auslösen. Und nicht zuletzt kann sich unser Stress auf unsere Vierbeiner übertragen.
In schlimmen Fällen von Stress kann dies zu körperlichen Symptomen führen, wie z.B. Bluthochdruck, Herzrasen, übermäßigem Cortisolausstoß, Schlafstörungen. Gerade der hohe Cortisolausstoß kann das Immunsystem schwächen und den Stoffwechsel beeinflussen.
Auch psychischen Symptome sollten ernst genommen werden, inklusive übermäßigem Lecken, dauernder Anspannung, Verhaltensauffälligkeiten und auch Depression.
Pflanzliche Unterstützung
Neben schulmedizinischer Unterstützung und Verhaltenstherapie bietet die Phytotherapie einige Ansatzpunkte, wie der Mensch das Tier unterstützen kann.
Häufige Anwendung findet hier Baldrianwurzel, Hopfenblüten, Passionsblume und Lavendel, welche sich alle beruhigend auf das Gemüt auswirken können und zu einem ruhigen Schlaf verhelfen können.
Gerade im Tierbereich ist hier jedoch darauf zu achten, was in der EU als Futtermittel eingesetzt werden darf und was nicht. Extrakte aus Pflanzen und Pilze sind häufig Futtermittelzusatzstoffe und hier ist genau zu prüfen, ob diese zugelassen sind und ggf. in welcher Spezifikation.
Hopfenextrakt und Lavendelextrakte sind inzwischen nicht mehr als Futtermittelzusatzstoff zugelassen. Lavendel eignet sich allerdings noch ausgezeichnet in der Aromatherapie als Öl.
Passionsblumenextrakt ist noch im Graubereich. Es scheint nach aktuellem Stand (Juli 2025) jedoch nicht explizit verboten.
Unsere Baldrianprodukte (Futtermittelzusatzstoffe)
Wussten Sie es?
Im Juni 2023 hat die EU eine neue Listevon Futtermittelzusatzstoffen veröffentlicht, welche seit Juli 2025 in keiner Weise mehr auf den Markt gebracht werden dürfen (Einzeln oder in Mischungen).
Hier gelistet sind z.B.
- Cyanocobalamin (Vitamin B12), außer die Variante, welche aus Ensifer adhaerens CNCM I-5541 hergestellt wird (≤ 1 % Cyanocobalamin)
- E 150b, E 150c und E 150d (Karamel)
- E 406 (Agar-Agar für Haustiere)
- Hopfenextrakt (außer für Ferkel/Schweine)
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Haftungsausschluss
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass bei den oben genannten Aussagen teilweise weitere Forschungen sowie Studien notwendig sind, um diese wissenschaftlich zu belegen. Daher können aktuell nicht alle Aussagen von der Schulmedizin anerkannt werden.
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen zu gesetzlichen Regelungen, Zulassungen und Einsatzmöglichkeiten von Rohstoffen basieren auf sorgfältiger Recherche und unserem aktuellen Kenntnisstand (Stand: Juli 2025). Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Angaben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe unterliegen ständigen Änderungen. Verpflichtend für den Einsatz in Futtermitteln ist stets die eigenverantwortliche Prüfung der geltenden Gesetze, Verordnungen und Zulassungslisten durch den jeweiligen Hersteller oder Inverkehrbringer.
Wir empfehlen, bei rechtlichen Unsicherheiten Rücksprache mit den zuständigen Behörden oder Fachjurist:innen zu halten.
Quellen:
https://www.exc.uni-konstanz.de/collective-behaviour/