Als Hamburger Handelsunternehmen mit Schwerpunkt auf Rohstoffqualifizierung stoßen wir immer wieder auf ein kritisches Problem in den Spezifikationen von sprühgetrockneten Pulvern und Pflanzenextrakten:
Der tatsächliche Maltodextrin-Gehalt wird gern mal vergessen oder untertrieben.
Erst auf unsere gezielte Nachfrage hin erhalten wir nach und nach die Information, dass der Maltodextrin-Anteil teilweise bis zu 90 % der Endproduktmasse ausmacht.
Was ist Maltodextrin?
Aus technischer Sicht handelt es sich bei Maltodextrin um ein heterogenes Gemisch aus Einfach- und Zweifachzuckern sowie kurz- und langkettigen Polysacchariden.
Maltodextrin wird durch partielle Hydrolyse von Stärke hergestellt. Die wichtigsten Rohstoffquellen sind: Maisstärke (weltweit am häufigsten), Weizenstärke, Kartoffelstärke, Reisstärke, seltener: Tapioka/Maniok.
Der Herstellungsprozess läuft vereinfacht so ab:
- Stärkegewinnung aus dem jeweiligen Pflanzenrohstoff
- Enzymatische oder saure Hydrolyse, bei der die langen Stärkemoleküle (Amylose, Amylopektin) in kürzere Ketten gespalten werden
- Trocknung und Standardisierung zu einem weißen, leicht löslichen Pulver
Obwohl es als Verarbeitungshilfsstoff gilt – und daher nicht deklarationspflichtig ist – stellt es dennoch eine leicht verfügbare Kohlenhydratfraktion dar. Mit dem hohen glykämischen Index kann das insbesondere für Personen mit Diabetes oder gestörter Glukosetoleranz problematisch sein. Vor allem dann, wenn ihnen nicht bewusst ist, dass ihr vermeintlich hochwertiges Nahrungsergänzungsmittel möglicherweise große Mengen Maltodextrin enthält.
Insgesamt ist es ein hochverarbeitetes Produkt, das je nach Quelle und Herstellungsprozess funktionell sehr unterschiedlich sein kann – aber stets ein Kohlenhydratgemisch mit schneller Verfügbarkeit bleibt.
Unser Ansatz ist klar und konsequent
Wir deklarieren den Maltodextringehalt so genau, wie möglich. Liegt er über 20 %, liefern wir das Material nur auf ausdrücklichen Wunsch und in begründeten Ausnahmefällen.
Der wirtschaftliche Anreiz für fehlende Transparenz liegt auf der Hand:
Extrakte mit ≤ 20 % Trägerstoff sind deutlich teurer in der Herstellung als solche, die zu 70–90 % mit Maltodextrin gestreckt werden. Auf dem Datenblatt wirken beide Varianten jedoch oft vollkommen identisch (wenn das Maltodextrin verschwiegen wird).
Warum wird Maltodextrin eingesetzt?
Es erleichtert die Sprühtrocknung
Viele Extrakte sind klebrig, viskos oder hitzeempfindlich. Ohne Maltodextrin wären sie: kaum sprühfähig, instabil, hygroskopisch (ziehen Wasser an). Maltodextrin wirkt als Trägerstoff, der: den Trocknungsprozess stabilisieren, Klumpenbildung verhindern und den Pulverfluss verbessern soll. Gerade bei sprühgetrockneten Fruchtpulvern ist dies zum Teil erforderlich, um die Pulver zu verarbeiten.
Es ist günstig
Maltodextrin kostet nur einen Bruchteil eines echten Extrakts. Ein Extrakt mit 10–20 % Trägerstoff kann 5–8× teurer sein als ein Extrakt mit 70–90 %.
Es ist regulatorisch „unsichtbar“
Als Verarbeitungshilfsstoff muss Maltodextrin in vielen Ländern nicht deklariert werden und nicht im Analysezertifikat erscheinen. Dadurch können Pulver mit sehr hohem Maltodextrinanteil als "reine Extrakte" verkauft werden – ohne dass es auf dem Datenblatt erkennbar ist.
Es verbessert Geschmack und Textur
Maltodextrin dämpft Bitterkeit, verbessert Mundgefühl und erzeugt ein feineres Pulver. Für Hersteller von Instant- oder Nahrungsergänzungsprodukten ist das attraktiv.
Es verlängert die Haltbarkeit
Maltodextrin stabilisiert Polyphenole, ätherische Öle und hitze- oder oxidationsanfällige Inhaltsstoffe. Dadurch wird der Extrakt weniger empfindlich.
Maltodextrin in der Futtermittelindustrie
Maltodextrin wird in der Tierernährung für mehrere technische Zwecke eingesetzt, die sich teilweise deutlich von denen in Nahrungsergänzungsmitteln für Menschen unterscheiden.
Einsatz als Trägerstoff und Trocknungshilfe (z. B. für Pflanzenextrakte)
Genau wie im Lebensmittel- oder Supplementbereich wird Maltodextrin in Tierfuttermitteln als: Trocknungshilfe bei sprühgetrockneten Extrakten und Pulvern und Trägerstoff für ätherische Öle, Kräuterextrakte oder Vitamine genutzt.
Da es als technologischer Hilfsstoff gilt, muss es auch in Futtermittelspezifikationen nicht zwingend deklariert werden, wenn es nicht im Endprodukt technologisch wirksam ist.
Einsatz im Trockenfutter
Maltodextrin ist ein schnell verfügbarer Kohlenhydratlieferant. Es erhöht den Energiegehalt, ohne die Formel stark zu verändern. In extrudierten Trockenfuttern hält Maltodextrin die Kroketten zusammen, stabilisiert Form und Textur und verbessert die Krokettenglätte und Festigkeit. Es wirkt wie ein „natürlicher Kleber“ im Extrusionsprozess.
Zudem kann Maltodextrin, so wie andere Kohlehydrate, die Maillard-Reaktion begünstigen, wodurch das Trockenfutter die bekannte Bräune und ein anderes Aroma erhält.
Maltodextrin in Kauartikeln
Gerade bei Kauartikeln (z. B. Rinderhaut, Schweineohren, Kaurollen) wird Maltodextrin aus ganz bestimmten Gründen eingesetzt:
Oberflächenbehandlung
Maltodextrin kann die Oberfläche glatter machen, Glanz erzeugen, die Wiederbefeuchtung verhindern und ein homogeneres Aussehen geben, um für den Käufer attraktiver auszusehen. Viele „shiny“ Pet Chews haben genau aus diesem Grund eine Maltodextrin-Behandlung.
Wasseraktivität & Trocknung
Die Beschichtung aus Maltodextrin kann die Wasseraktivität beeinflussen, die Haltbarkeit stabilisieren, Oberflächenklebrigkeit verringern.
Fachliche Einschätzung & Marktbeobachtung
Aus qualitativer Sicht ergeben sich einige Herausforderungen:
Kunden erkennen nicht, ob ein Kauartikel behandelt wurde. Maltodextrin kann in großen Mengen versteckter Zucker sein, was relevant für übergewichtige oder diabetische Tiere ist. Billig-Importware nutzt Maltodextrin zur „optischen Aufwertung“.
Für Qualitätsanbieter ist Transparenz hier entscheidend – sowohl für Kundenvertrauen als auch rechtssichere Deklaration.
Unsere Produkte
Wir bieten einige Produkte speziell ohne Maltodextrin an. Laden Sie sich die Datenblätter herunter und melden Sie sich gern für Ihr unverbindliches Angebot. Wenn Sie weitere Produkte zum Thema suchen, melden Sie sich gern.
Haftungsausschluss
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass bei den oben genannten Aussagen teilweise weitere Forschungen sowie Studien notwendig sind, um diese wissenschaftlich zu belegen. Daher können aktuell nicht alle Aussagen von der Schulmedizin anerkannt werden.
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen zu gesetzlichen Regelungen, Zulassungen und Einsatzmöglichkeiten von Rohstoffen basieren auf sorgfältiger Recherche und unserem aktuellen Kenntnisstand (Stand: Juli 2025). Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Angaben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel unterliegen laufenden Änderungen. Für die Verwendung von Rohstoffen und gesundheitsbezogenen Angaben ist daher stets eine eigenverantwortliche Prüfung der jeweils geltenden Vorschriften, EU-Verordnungen und Zulassungslisten durch den Hersteller oder Inverkehrbringer erforderlich.
Bei rechtlichen Unsicherheiten empfehlen wir, Fachjurist:innen oder die zuständigen Behörden zu konsultieren.