Futtermittelzusatzstoffe

warum ist es so komplex?

Futtermittelzusatzstoffe spielen eine zentrale Rolle in modernen Rezepturen. Trotzdem werden immer wieder Produkte vom Markt genommen oder durch Alternativen ersetzt. Die Gründe dafür sind selten trivial – und betreffen pflanzliche Zusatzstoffe besonders häufig.


Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die Futtermitteln gezielt zugesetzt werden, um bestimmte technologische, ernährungsphysiologische, sensorische oder funktionelle Eigenschaften zu erfüllen. Sie dienen z. B. der Konservierung, der Verbesserung der Futterqualität, der Nährstoffverwertung oder der Unterstützung bestimmter Körperfunktionen. Futtermittelzusatzstoffe sind rechtlich geregelt und dürfen nur entsprechend ihrer Zulassung und Zweckbestimmung eingesetzt werden.


Nicht jeder zugelassene Stoff ist automatisch für jedes Tier zugelassen. Einige Zusatzstoffe sind nur für bestimmte Tierarten zugelassen und/oder in der Dosierung von Tierart zu Tierart unterschiedlich. 


Warum Futtermittelzusatzstoffe vom Markt genommen werden


Ein Zusatzstoff verschwindet nicht zwangsläufig, weil er „nicht wirkt“, sondern meist aufgrund externer Rahmenbedingungen:


Regulatorische Änderungen

Zulassungen laufen aus, werden nicht erneuert oder in ihren Einsatzbedingungen eingeschränkt. Neue Bewertungsanforderungen erhöhen den Aufwand und die Kosten erheblich.


Sicherheits- und Neubewertungen

Neue toxikologische Daten, Rückstandsfragen oder Risiken für Anwender können die Einschätzung eines Stoffes verändern – auch bei langjährig eingesetzten Produkten.


Qualitätsprobleme

Schwankende Chargen, Grenzwertüberschreitungen (z. B. Schwermetalle, Pestizide, Mykotoxine) oder fehlende belastbare Analytik machen einen Rohstoff langfristig nicht mehr audit- oder marktfähig.



Warum Pflanzenextrakte und Pilzextrakte schwierig sind


Pflanzen- und Pilzextrakte gelten als „natürlich“, sind aber einer der komplexesten Rohstofftypen im Futtermittelbereich.


  • Komplexe Gemische statt definierter Einzelstoffe: Pflanzenextrakte bestehen aus konzentrierten Inhaltsstoffen, deren Zusammensetzung variieren kann – was Standardisierung und Risikobewertung erschwert. Unterschiedliche Hersteller liefern unterschiedliche Qualitäten (z.B. Maltodextrinanteil)
  • Natürliche Variabilität: Sorte, Klima, Erntezeitpunkt und Verarbeitung beeinflussen das Inhaltsstoffprofil erheblich. Botanisch identisch heißt nicht automatisch funktional gleich. Gleiches gilt jedoch auch für reine Pulver. 
  • Extraktionsverfahren verändern das Produkt: Wasser-, Ethanol- oder CO₂-Extrakte unterscheiden sich deutlich in Zusammensetzung, Konzentration und Risiko einzelner Inhaltsstoffe. Während ein reiner Inhaltsstoff, wie z.B. Reishi Pulver, für Tiere kein Problem ist, so ist Reishi Extrakt inzwischen nicht mehr als Futtermittelzusatzstoff zugelassen. 
  • Regulatorische Grauzonen: Die Abgrenzung zwischen Zusatzstoff, Einzelfuttermittel und sensorischem Produkt ist oft unscharf und erhöht das rechtliche Risiko.
  • Höheres Kontaminationsrisiko: Pflanzliche Rohstoffe sind anfälliger für Pestizide, Schwermetalle, Mykotoxine oder mikrobiologische Belastungen – mit entsprechendem Analyseaufwand. 


Die Rolle der EU bei Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Union legt den rechtlichen Rahmen für die Zulassung, Verwendung und Überwachung von Futtermittelzusatzstoffen fest und sorgt damit für ein einheitliches Sicherheitsniveau im Binnenmarkt. Zentrale Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003, die regelt, welche Zusatzstoffe in Futtermitteln eingesetzt werden dürfen, für welche Tierarten und unter welchen Bedingungen. Hier wurde eine Suchdatenbank errichtet. 


Die wissenschaftliche Risikobewertung erfolgt durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), während die Europäische Kommission auf dieser Basis über Zulassung, Erneuerung oder Einschränkung entscheidet. Ziel der EU-Regulierung ist es, Tiergesundheit, Verbraucherschutz und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und gleichzeitig Transparenz und Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Futtermittelkette sicherzustellen.


Wie wir mit dem Thema umgehen


Wenn wir Anfragen für Produkte bekommen, bei denen wir wissen, dass sie für den Einsatz in Futtermitteln geplant sind, prüfen wir in der Regel zuerst, ob diese für Futtermittel überhaupt zugelassen sind. 

Dabei suchen wir in der Datenbank der EU nach Futtermittelzusatzstoffen, in der Übersicht der erlaubten Einzelfuttermittel und im Futtermittelregister. Für den Fall, dass ein Rohstoff im Futtermittelregister entfernt wurde mit Begründung, dass es ein Futtermittelzusatzstoff sei, dann jedoch in der Datenbank der Feed Additives nicht zu finden ist, so ist dieser Stoff in der Regel vom Markt genommen. Auf der Website von Agrinfo findet man auch häufig gute Informationen dazu.

Wussten Sie es?

Einigen Futtermittelzusatzstoffen wird die Zulassung entzogen. Rohstoffe, die ab 8. Januar 2028 nicht mehr für Tiere erlaubt sind, sind u.a. Artemisia Annua Extrakt (Einjähriger Beifuß), Kamille Tinktur und Öl, Teufelskralle Extrakt, Efeu Extrakt, Lavendelöl, Zitronenmelisse Extrakt (Melissa officinalis), Löwenzahnextrakte (Blatt und Wurzel), Thymian Extrakt und einige mehr.

Eine vollständige Liste inklusive neu zugelassener und verlängerter Futtermittelzusatzstoffe  finden Sie hier.

Unsere Produkte

Wir können Ihnen mehrere Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe anbieten. Suchen Sie gern auf unserer Website oder kontaktieren Sie uns unter petfood@plants2market.com

Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten.

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Haftungsausschluss

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass bei den oben genannten Aussagen teilweise weitere Forschungen sowie Studien notwendig sind, um diese wissenschaftlich zu belegen. Daher können aktuell nicht alle Aussagen von der Schulmedizin anerkannt werden.

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen zu gesetzlichen Regelungen, Zulassungen und Einsatzmöglichkeiten von Rohstoffen basieren auf sorgfältiger Recherche und unserem aktuellen Kenntnisstand (Stand: Juli 2025). Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Angaben.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel unterliegen laufenden Änderungen. Für die Verwendung von Rohstoffen und gesundheitsbezogenen Angaben ist daher stets eine eigenverantwortliche Prüfung der jeweils geltenden Vorschriften, EU-Verordnungen und Zulassungslisten durch den Hersteller oder Inverkehrbringer erforderlich.


Bei rechtlichen Unsicherheiten empfehlen wir, Fachjurist:innen oder die zuständigen Behörden zu konsultieren.

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