Trend: Human Grade im Heimtierfutter

Was bedeutet das?

„Human Grade“ ist ein starkes Verkaufsargument – aber regulatorisch knifflig, vor allem in der EU. 


In den USA ist der Claim unter klaren AAFCO-/FDA-Vorgaben zulässig. In der EU unterliegt Heimtierfutter dem Futtermittelrecht (nicht dem Lebensmittelrecht) und verwendet überwiegend Rohstoffe nach VO (EG) 1069/2009 (Kategorien tierischer Nebenprodukte), weshalb „für den menschlichen Verzehr geeignet“ bzw. „Human Grade“ als Auslobung in der Regel nicht zulässig ist. Hersteller können dennoch qualitätsnahe Positionierungen (z. B. „Lebensmittelstandard-Prozesse“, Transparenz, Rückverfolgbarkeit) nutzen – sauber belegt und korrekt gelabelt.


Was bedeutet „Human Grade“ und woher kommt der Trend


Erwartung der Käufer*innen: Fokus auf Premiumfutter, „Humanisierung“ von Haustieren und Clean-Label-Erwartungen treiben Nachfrage nach Lebensmittelqualität.

In den USA ist „Human Grade“ als freiwilliger Claim möglich – aber nur, wenn alle Zutaten und das Endprodukt durchgängig nach Lebensmittelstandard (u. a. 21 CFR 117/507) hergestellt, gelagert, transportiert und in human food-registrierten Anlagen verarbeitet werden. Einzelne „Human-Grade-Zutaten“ reichen nicht; der gesamte Prozess muss passen.

Implikation: „Human Grade“ ist potentiell weniger eine Geschmacks-/Sensorik-Aussage, sondern eine Prozess- und Compliance-Aussage. 

Wo liegt der Unterschied zwischen Food Grade und Feed Grade?

Gerade was tierische Zutaten angeht, könnte die "Lebensmittelqualität" in der Tat einen Unterschied für den Verbraucher machen. 

Die Quelle ist zwar in beiden Fällen die gleiche, doch wird gerade in der westlichen Welt häufig nicht mehr das ganze Tier verarbeitet.

Im Tierfutter dürfen nach VO (EG) 1069/2009 über tierische Nebenprodukte noch sogenannte  Kategorie-3-Materialien landen. Diese sind „nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt“, obwohl die Rohstoffe aus Tieren stammen, die geschlachtet und für den menschlichen Verzehr tauglich befunden wurden.

Allerdings handelt es sich um die Teile, die Menschen kulturell/marktbedingt nicht essen (z. B. Lunge, Pansen, Sehnen, Stichfleisch, Kopf, Füße). 

Oder es sind Rohstoffe, die zwar essbar wären, aber aus wirtschaftlichen oder logistischen Gründen nicht in die Lebensmittelkette gehen (z. B. Überschüsse, nicht im Handel nachgefragt).

Es können auch ganze Tiere oder Teile sein, die für den menschlichen Verzehr freiwillig  als „nicht vorgesehen“ deklariert wurden (z. B. aufgrund von Markt- oder Prozessentscheidungen).

Um die Verarbeitung dieser Teile zu vereinfachen, werden vor allem im Trockenfutter heute oft Tier-/Fischmehle oder gar die hydrolysierten Proteine eingesetzt. 

Ist die Bezeichnung "Human Grade" zulässig?

Heimtierfutter ist Futtermittel, kein Lebensmittel. Es gilt u. a. VO (EG) 1069/2009 (tierische Nebenprodukte) sowie einschlägige Hygiene-/Futtermittelvorschriften.

Rohstoffe sind typischerweise Kategorie-3-Materialien (nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt, aber sicher und hochwertig bei korrekter Verarbeitung). Ein „Human-Grade“-Claim würde die Verkehrskreis-Zugehörigkeit verkennen und ist damit regelmäßig nicht zulässig.

Die FEDIAF (Branchenverband) stellt Leitfäden zu Sicherheit, Nährstoffprofilen und Kennzeichnung bereit. Auslobungen müssen wahr, belegbar, nicht irreführend sein; der Claim „Human Grade“ ist in diesem Rahmen problematisch. 

https://europeanpetfood.org/wp-content/uploads/2024/09/FEDIAF-Nutritional-Guidelines_2024.pdf?

Gerade im Bereich der Rohfütterung ist es seit einigen Jahren Pflicht, dass auf der Verpackung vermerkt ist, dass die Rohstoffe nicht für den menschenlichen Verzehr geeignet sind.

Was ist die Alternative?

Eine Positionierung über hochwertige Rezepturen, Transparenz, Sicherheit, Nachhaltigkeit; FEDIAF-konforme Vollnährwerte + klare Rohstoffkommunikation.

Gerade die Transparente Kommunikation (z. B. Herkunft, Verarbeitung, Auditstandards) liefert Premium-Wert ohne rechtlich heikle Behauptungen.

Einige Hersteller umgehen das Thema und bewerben die Produkte mit Aussagen wie „In Lebensmittelqualität verarbeitet“, „Verarbeitet nach Lebensmittelstandards“ oder „Mit Rohstoffen in nach Lebensmittelstandard geprüfter Qualität“.

Idealerweise ist dies belegbar und nicht irreführend.



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Haftungsausschluss

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass bei den oben genannten Aussagen teilweise weitere Forschungen sowie Studien notwendig sind, um diese wissenschaftlich zu belegen. Daher können aktuell nicht alle Aussagen von der Schulmedizin anerkannt werden.

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen zu gesetzlichen Regelungen, Zulassungen und Einsatzmöglichkeiten von Rohstoffen basieren auf sorgfältiger Recherche und unserem aktuellen Kenntnisstand (Stand: Juli 2025). Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Angaben.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel unterliegen laufenden Änderungen. Für die Verwendung von Rohstoffen und gesundheitsbezogenen Angaben ist daher stets eine eigenverantwortliche Prüfung der jeweils geltenden Vorschriften, EU-Verordnungen und Zulassungslisten durch den Hersteller oder Inverkehrbringer erforderlich.


Bei rechtlichen Unsicherheiten empfehlen wir, Fachjurist:innen oder die zuständigen Behörden zu konsultieren.

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